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Bildmarke X XINO von HARTMANN MATERIALS AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 12.04.2023

Bildmarke 795831

Details zur Marke X XINO ((fig.))

Gesuch Nr.

04633/2023

Bildmarke

X XINO ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

12.04.2023

Hinterlegungs­datum

06.04.2023

Eintragsänderung

12.04.2023

Ablauf Schutzfrist

06.04.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6

Inhaber

HARTMANN MATERIALS AG
Allmendstrasse 26
8320 Fehraltorf CH
 

Vertreter

Trama Legal s.r.o.
Bottova 2A
811 09 Bratislava SK

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Bleche aus Metall einschliesslich aus Stahllegierungen und Titan; Bleche; unedle Metalle und deren Legierungen; Titan roh oder teilweise bearbeitet; Stäbe aus Metall zum Löten und Schweissen einschliesslich aus Stahllegierungen und Titan; Stahlstäbe; Draht; Draht aus Metall; Stahl in Form von Blechen, Stangen und Barren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag X XINO ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 795831 gehört zu der Bildmarke «-» von HARTMANN MATERIALS AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 795831 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. April 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 795831 gehört dem Inhaber HARTMANN MATERIALS AG Allmendstrasse 26, 8320 Fehraltorf CH. HARTMANN MATERIALS AG wird vertreten durch Trama Legal s.r.o. Bottova 2A, 811 09 Bratislava SK.


Marke X XINO ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke X XINO ((fig.)), eingetragen durch HARTMANN MATERIALS AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.