Details zur Marke Forty2 ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
14391/2022
Wortmarke
Forty2 ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
14.03.2023
Hinterlegungsdatum
08.11.2022
Eintragsänderung
14.03.2023
Ablauf Schutzfrist
08.11.2032
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 41, 42
Inhaber
Gewerbestrasse 10
6330 Cham CH
Vertreter
Rue de la Faïencerie 2
1227 Carouge GE CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.
Klasse 41
Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software; keine der vorgenannten Dienstleistungen werden im Bereich Erziehung und Unterricht im Allgemeinen und Computer-Unterricht im Besonderen verwendet.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Forty2 ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 794622 gehört zu der Wortmarke «Forty2 ((fig.))» von Forty2 AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 794622 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. März 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 794622 gehört dem Inhaber Forty2 AG Gewerbestrasse 10, 6330 Cham CH. Forty2 AG wird vertreten durch AWA Switzerland SA Rue de la Faïencerie 2, 1227 Carouge GE CH.
Marke Forty2 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Forty2 ((fig.)), eingetragen durch Forty2 AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)