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Wortmarke RINKMASTER von Eric Borovcnik - Markeneintrag Nr. 794228


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.03.2023



Details zur Marke RINKMASTER

Gesuch Nr.

05951/2022

Wortmarke

RINKMASTER

Eintrag ins Markenregister

07.03.2023

Hinterlegungs­datum

30.04.2022

Eintragsänderung

07.03.2023

Ablauf Schutzfrist

30.04.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Inhaber

Eric Borovcnik
Haldenweg 28
8224 Löhningen CH
 

Vertreter

Winzenried, Legal
Bälliz 52
3600 Thun CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Software; Softwareanwendungen; Applikationssoftware; Computerhardware, -firmware und -software.

Klasse 42

Aktualisieren, Design, Installation, Wartung und Vermietung von Computersoftware; Beratung im Bereich Design, Entwicklung und Nutzung von Computerhardware und -software; Bereitstellung von Software (Software as a service, SaaS); Entwicklung, Installation, Wartung, Kopieren, Konvertierung, Aktualisierung von Computerprogrammen und Computersoftware auch über das Internet.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RINKMASTER

Markeneintragung: Die Markennummer 794228 gehört zu der Wortmarke «RINKMASTER» von Eric Borovcnik. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 794228 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. März 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 794228 gehört dem Inhaber Eric Borovcnik Haldenweg 28, 8224 Löhningen CH. Eric Borovcnik wird vertreten durch Winzenried , Legal Bälliz 52, 3600 Thun CH.


Marke RINKMASTER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RINKMASTER, eingetragen durch Eric Borovcnik, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.