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Bildmarke KING\'S CROWN von ALDI SUISSE AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.03.2023

Bildmarke 794205

Details zur Marke KING\'S CROWN ((fig.))

Gesuch Nr.

02772/2023

Bildmarke

KING\'S CROWN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.03.2023

Hinterlegungs­datum

02.03.2023

Eintragsänderung

06.03.2023

Ablauf Schutzfrist

02.03.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30

Farbanspruch

Beige, grün, grau.

Inhaber

ALDI SUISSE AG
Niederstettenstrasse 3
9536 Schwarzenbach SG CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Eigerstrasse 2, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; konservierte Pilze; konservierte Hülsenfrüchte; verarbeitete Hülsenfrüchte.

Klasse 30

Konservierte Kräuter; verarbeitete Kräuter; getrocknete Kräuter.



Zusammenfassung zum Markeneintrag KING\'S CROWN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 794205 gehört zu der Bildmarke «-» von ALDI SUISSE AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 794205 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. März 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 794205 gehört dem Inhaber ALDI SUISSE AG Niederstettenstrasse 3, 9536 Schwarzenbach SG CH. ALDI SUISSE AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Eigerstrasse 2, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke KING\'S CROWN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KING\'S CROWN ((fig.)), eingetragen durch ALDI SUISSE AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.