Details zur Marke SHINRIN YOKU
Marken Nr.
Gesuch Nr.
09842/2022
Wortmarke
SHINRIN YOKU
Eintrag ins Markenregister
09.02.2023
Hinterlegungsdatum
25.07.2022
Eintragsänderung
09.02.2023
Ablauf Schutzfrist
25.07.2032
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
3, 5, 18, 25, 41
Inhaber
Wallikerstrasse 44
8330 Pfäffikon CH
Vertreter
Langfeldstrasse 88
8500 Frauenfeld CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 3
Duftöle; ätherische Öle oder Mischungen davon; Öle enthaltend Terpene; Seifen; nicht medizinische Badezusätze.
Klasse 5
Pharmazeutische Erzeugnisse; medizinische Präparate; Badezusätze für medizinische Zwecke; pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel; Nahrungsergänzungsmittel mit Tannenspitzenextrakt; Latwerge mit Tannenspitzenextrakt; Holundersirup.
Klasse 18
Taschen; Rucksäcke und Regenschirme.
Klasse 25
Bekleidung; Jacken; T-Shirts; Hemden; Blusen; Kopfbedeckungen, Mützen, Baseball Caps; Schals.
Klasse 41
Sportliche Aktivitäten.
Zusammenfassung zum Markeneintrag SHINRIN YOKU
Markeneintragung: Die Markennummer 793015 gehört zu der Wortmarke «SHINRIN YOKU» von Shinrin Yoku Schweiz - Inh. Zoe D. Lorek. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 793015 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Februar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 793015 gehört dem Inhaber Shinrin Yoku Schweiz - Inh. Zoe D. Lorek Wallikerstrasse 44, 8330 Pfäffikon CH. Shinrin Yoku Schweiz - Inh. Zoe D. Lorek wird vertreten durch IPS Irsch AG Langfeldstrasse 88, 8500 Frauenfeld CH.
Marke SHINRIN YOKU mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke SHINRIN YOKU, eingetragen durch Shinrin Yoku Schweiz - Inh. Zoe D. Lorek, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.