Home  »  Meldung vom 20.09.2025  »  Marke aus 2 wird 3 ((fig.)) von Schweizerische Mobiliar Services AG

Bildmarke aus 2 wird 3 ((fig.)) von Schweizerische Mobiliar ... 792982


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 792982

Details zur Marke aus 2 wird 3 ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

01372/2023

Bildmarke

aus 2 wird 3 ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.02.2023

Hinterlegungs­datum

02.02.2023

Ablauf Schutzfrist

02.02.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 28, 35, 36, 38, 41, 43, 44, 45

Inhaber

Schweizerische Mobiliar Services AG
Bundesgasse 35
3001 Bern CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag aus 2 wird 3 ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 792982 gehört zu der Bildmarke «aus 2 wird 3 ((fig.))» von Schweizerische Mobiliar Services AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 792982 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 792982 gehört dem Inhaber Schweizerische Mobiliar Services AG Bundesgasse 35, 3001 Bern CH. Schweizerische Mobiliar Services AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke aus 2 wird 3 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke aus 2 wird 3 ((fig.)), eingetragen durch Schweizerische Mobiliar Services AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.