Home  »  Meldung vom 26.07.2024  »  Marke SurfMog von Solexperts AG

Wortmarke SurfMog von Solexperts AG - Markeneintrag Nr. 792461


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.01.2023



Details zur Marke SurfMog

Gesuch Nr.

12957/2022

Wortmarke

SurfMog

Eintrag ins Markenregister

30.01.2023

Hinterlegungs­datum

05.10.2022

Eintragsänderung

30.01.2023

Ablauf Schutzfrist

05.10.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Inhaber

Solexperts AG
Mettlenbachstrasse 25
8617 Mönchaltorf CH
 

Vertreter

MLL Legal AG
Schiffbaustrasse 2, Postfach
8031 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Sonden für wissenschaftliche Zwecke; Sonden für die Messung von Gasen; Sonden für technische Messungen.

Klasse 42

Ingenieursleistungen im Tiefbauwesen; technische Messungen; Durchführung von Gasmessungen, technische und wissenschaftliche Analyse und Auswertung von Gasmessungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SurfMog

Markeneintragung: Die Markennummer 792461 gehört zu der Wortmarke «SurfMog» von Solexperts AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 792461 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Juli 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 792461 gehört dem Inhaber Solexperts AG Mettlenbachstrasse 25, 8617 Mönchaltorf CH. Solexperts AG wird vertreten durch MLL Legal AG Schiffbaustrasse 2, Postfach, 8031 Zürich CH.


Marke SurfMog mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SurfMog, eingetragen durch Solexperts AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.