Details zur Marke OASYB
Marken Nr.
Gesuch Nr.
08934/2022
Wortmarke
OASYB
Eintrag ins Markenregister
22.12.2022
Hinterlegungsdatum
05.07.2022
Eintragsänderung
22.12.2022
Ablauf Schutzfrist
05.07.2032
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
5
Inhaber
Gotthardstrasse 3
6300 Zug CH
Vertreter
Holbeinstrasse 30
8034 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 5
Pharmazeutische Präparate; pharmazeutische Präparate für den menschlichen Gebrauch; biologische und pharmazeutische Präparate für medizinische und therapeutische Zwecke; pharmazeutische Präparate zur Behandlung von Blasen- und Harnwegserkrankungen; pharmazeutische Präparate zur Behandlung einer überaktiven Blase; pharmazeutische und biologische Präparate zur Vorbeugung von Krankheiten und von Störungen des urologischen Systems, der Harnwege und der Fortpflanzungsorgane; pharmazeutische und biologische Präparate zur Behandlung von Krankheiten und von Störungen des urologischen Systems, der Harnwege und der Fortpflanzungsorgane.
Zusammenfassung zum Markeneintrag OASYB
Markeneintragung: Die Markennummer 791050 gehört zu der Wortmarke «OASYB» von Urovant Sciences GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 791050 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Januar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 791050 gehört dem Inhaber Urovant Sciences GmbH Gotthardstrasse 3, 6300 Zug CH. Urovant Sciences GmbH wird vertreten durch Baker McKenzie Switzerland AG Holbeinstrasse 30, 8034 Zürich CH.
Marke OASYB mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke OASYB, eingetragen durch Urovant Sciences GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)