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Wortmarke Sabalsan von Drogerie Bielmann AG - Markeneintrag ... 790435


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.12.2022



Details zur Marke Sabalsan

Gesuch Nr.

09117/2022

Wortmarke

Sabalsan

Eintrag ins Markenregister

08.12.2022

Hinterlegungs­datum

08.07.2022

Eintragsänderung

08.12.2022

Ablauf Schutzfrist

08.07.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Drogerie Bielmann AG
Stadthausgasse 15
4051 Basel CH
 

Vertreter

Linus Bielmann
Riehenring 65
4058 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische und veterinärmedizinische Präparate; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babykost; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Sabalsan

Markeneintragung: Die Markennummer 790435 gehört zu der Wortmarke «Sabalsan» von Drogerie Bielmann AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 790435 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Dezember 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 790435 gehört dem Inhaber Drogerie Bielmann AG Stadthausgasse 15, 4051 Basel CH. Drogerie Bielmann AG wird vertreten durch Linus Bielmann Riehenring 65, 4058 Basel CH.


Marke Sabalsan mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Sabalsan, eingetragen durch Drogerie Bielmann AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.