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Wortmarke SMAILA von Weinor GmbH & Co. KG - Markeneintrag ... 790263


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.12.2022



Details zur Marke SMAILA

Gesuch Nr.

15484/2022

Wortmarke

SMAILA

Eintrag ins Markenregister

05.12.2022

Hinterlegungs­datum

01.12.2022

Eintragsänderung

05.12.2022

Ablauf Schutzfrist

01.12.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19

Inhaber

Weinor GmbH & Co. KG
Mathias-Brüggen-Strasse 110
50829 Köln DE
 

Vertreter

LUCHS & PARTNER AG
Patentanwälte, Schulhausstrasse 12
8002 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Markisen aus Metall; Markisenkonstruktionen aus Metall; Sonnendächerkonstruktionen und Terrassendächerkonstruktionen aus Metall; Markisenträger aus Metall.

Klasse 19

Markisenkonstruktionen, nicht aus Metall; Sonnendächerkonstruktionen und Terrassendächerkonstruktionen, nicht aus Metall.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SMAILA

Markeneintragung: Die Markennummer 790263 gehört zu der Wortmarke «SMAILA» von Weinor GmbH & Co. KG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 790263 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Dezember 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 790263 gehört dem Inhaber Weinor GmbH & Co. KG Mathias-Brüggen-Strasse 110, 50829 Köln DE. Weinor GmbH & Co. KG wird vertreten durch LUCHS & PARTNER AG Patentanwälte, Schulhausstrasse 12, 8002 Zürich CH.


Marke SMAILA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SMAILA, eingetragen durch Weinor GmbH & Co. KG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.