Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke SCHÜTZEN HOTELS RHEINFELDEN ((fig.)) von Schützen Rheinfelden AG

SCHÜTZEN HOTELS RHEINFELDEN ((fig.)) (789949)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 789949

Details zur Marke SCHÜTZEN HOTELS RHEINFELDEN ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

10267/2022

Bildmarke

SCHÜTZEN HOTELS RHEINFELDEN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

29.11.2022

Hinterlegungs­datum

04.08.2022

Ablauf Schutzfrist

04.08.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 41, 43, 44

Inhaber

Schützen Rheinfelden AG
Bahnhofstrasse 19
4310 Rheinfelden CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag SCHÜTZEN HOTELS RHEINFELDEN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 789949 gehört zu der Bildmarke «SCHÜTZEN HOTELS RHEINFELDEN ((fig.))» von Schützen Rheinfelden AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 789949 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 789949 gehört dem Inhaber Schützen Rheinfelden AG Bahnhofstrasse 19, 4310 Rheinfelden CH. Schützen Rheinfelden AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke SCHÜTZEN HOTELS RHEINFELDEN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SCHÜTZEN HOTELS RHEINFELDEN ((fig.)), eingetragen durch Schützen Rheinfelden AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.