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Bildmarke l\'ANTOINE ARTISAN FROMAGER von Walo von ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Fribourg  FR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.10.2022

Bildmarke 788311

Details zur Marke l\'ANTOINE ARTISAN FROMAGER ((fig.))

Gesuch Nr.

12114/2022

Bildmarke

l\'ANTOINE ARTISAN FROMAGER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

25.10.2022

Hinterlegungs­datum

10.10.2022

Eintragsänderung

25.10.2022

Ablauf Schutzfrist

10.10.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 40, 43

Inhaber

Walo von Mühlenen
Rte du Fort-St-Jacques 135
1752 Villars-sur-Glâne CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Konfitüren, Kompotte, Milch und Milchprodukte, Käse.

Klasse 40

Verfeinern von Käse (affinieren).

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag l\'ANTOINE ARTISAN FROMAGER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 788311 gehört zu der Bildmarke «-» von Walo von Mühlenen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 788311 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Februar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 788311 gehört dem Inhaber Walo von Mühlenen Rte du Fort-St-Jacques 135, 1752 Villars-sur-Glâne CH. Walo von Mühlenen wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke l\'ANTOINE ARTISAN FROMAGER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke l\'ANTOINE ARTISAN FROMAGER ((fig.)), eingetragen durch Walo von Mühlenen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.