Home  »  Meldung vom 06.08.2024  »  Marke Moods von Jazzverein Moods

Wortmarke Moods von Jazzverein Moods - Markeneintrag Nr. 786861


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.09.2022



Details zur Marke Moods

Gesuch Nr.

11629/2022

Wortmarke

Moods

Eintrag ins Markenregister

20.09.2022

Hinterlegungs­datum

07.09.2022

Eintragsänderung

20.09.2022

Ablauf Schutzfrist

07.09.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 41, 43

Inhaber

Jazzverein Moods
Schiffbaustrasse 6
8005 Zürich CH
 

Vertreter

Anwaltskanzlei Schwarz
Neumarkt 17, Postfach
8042 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Musikaufzeichnungen; Tonaufnahmen von Musikdarbietungen; aufgezeichnete und herunterladbare Medien.

Klasse 41

Betrieb eines Musikaufnahmestudios; Veranstaltung, Durchführung und Organisation von Konzerten; Unterhaltung; kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Betrieb einer Bar; Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Moods

Markeneintragung: Die Markennummer 786861 gehört zu der Wortmarke «Moods» von Jazzverein Moods. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 786861 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. August 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 786861 gehört dem Inhaber Jazzverein Moods Schiffbaustrasse 6, 8005 Zürich CH. Jazzverein Moods wird vertreten durch Anwaltskanzlei Schwarz Neumarkt 17, Postfach, 8042 Zürich CH.


Marke Moods mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Moods, eingetragen durch Jazzverein Moods, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.