Details zur Marke GFA
Marken Nr.
Gesuch Nr.
18617/2021
Wortmarke
GFA
Eintrag ins Markenregister
06.04.2022
Hinterlegungsdatum
16.12.2021
Eintragsänderung
06.04.2022
Ablauf Schutzfrist
16.12.2031
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 42, 43, 44
Inhaber
Vertreter
Falkenplatz 7
3012 Bern CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Unternehmensberatung; Beratung in Bezug auf den Betrieb von Alters-, Pflege- und Gesundheitszentren.
Klasse 42
Wissenschaftliche Dienstleistungen im Bereich Alter und Gesundheit; Bereitstellung von Informationen zu medizinischer und wissenschaftlicher Forschung.
Klasse 43
Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen; Restaurantdienstleistungen.
Klasse 44
Beratung in Bezug auf die Lebensführung für medizinische Zwecke; medizinische Beratung; medizinische Dienstleistungen und Pflegedienste für ältere Menschen; medizinische Betreuungsdienstleistungen von Ärzten und sonstigem medizinischen Fachpersonal.
Zusammenfassung zum Markeneintrag GFA
Markeneintragung: Die Markennummer 779399 gehört zu der Wortmarke «GFA» von Stadt Zürich, Gesundheitszentren für das Alter. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 779399 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. April 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 779399 gehört dem Inhaber Stadt Zürich, Gesundheitszentren für das Alter Eggbühlstrasse 23, Postfach, 8050 Zürich CH. Stadt Zürich, Gesundheitszentren für das Alter wird vertreten durch Schluep IP Law AG Falkenplatz 7, 3012 Bern CH.
Marke GFA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke GFA, eingetragen durch Stadt Zürich, Gesundheitszentren für das Alter, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.