Home  »  Meldung vom 14.11.2025  »  Marke CARDELLINO DER SINGENDE PANTOMIME ((fig.)) von Cardun AG

CARDELLINO DER SINGENDE PANTOMIME ((fig.)) (778045)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 778045

Details zur Marke CARDELLINO DER SINGENDE PANTOMIME ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

15888/2021

Bildmarke

CARDELLINO DER SINGENDE PANTOMIME ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

14.03.2022

Hinterlegungs­datum

28.10.2021

Ablauf Schutzfrist

28.10.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 35, 41

Inhaber

Cardun AG
Obergasse 34
8400 Winterthur CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16 A, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag CARDELLINO DER SINGENDE PANTOMIME ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 778045 gehört zu der Bildmarke «CARDELLINO DER SINGENDE PANTOMIME ((fig.))» von Cardun AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 778045 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 778045 gehört dem Inhaber Cardun AG Obergasse 34, 8400 Winterthur CH. Cardun AG wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16 A, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke CARDELLINO DER SINGENDE PANTOMIME ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CARDELLINO DER SINGENDE PANTOMIME ((fig.)), eingetragen durch Cardun AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.