Home  »  Meldung vom 17.05.2022  »  Marke ATROSAN von A.Vogel AG

Wortmarke ATROSAN von A.Vogel AG - Markeneintrag Nr. 776594


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.02.2022



Details zur Marke ATROSAN

Gesuch Nr.

14393/2021

Wortmarke

ATROSAN

Eintrag ins Markenregister

15.02.2022

Hinterlegungs­datum

24.09.2021

Eintragsänderung

15.02.2022

Ablauf Schutzfrist

24.09.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

A.Vogel AG
Grünaustrasse
9325 Roggwil TG CH
 

Vertreter

staedeli legal partners gmbh
Rosenweg 17
8708 Männedorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische Präparate und phytotherapeutische Erzeugnisse; Pflanzliche Arzneimittel; Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen; Nahrungsergänzungsmittel für nichtmedizinische Zwecke; Diätetische Erzeugnisse für nichtmedizinische Zwecke, diätetische Nahrungsmittel für nichtmedizinische Zwecke.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag ATROSAN

Markeneintragung: Die Markennummer 776594 gehört zu der Wortmarke «ATROSAN» von A.Vogel AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 776594 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Mai 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 776594 gehört dem Inhaber A.Vogel AG Grünaustrasse, 9325 Roggwil TG CH. A.Vogel AG wird vertreten durch staedeli legal partners gmbh Rosenweg 17, 8708 Männedorf CH.


Marke ATROSAN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ATROSAN, eingetragen durch A.Vogel AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.