Home  »  Meldung vom 06.08.2024  »  AQUARI CRUISE von Burghart Lell

Bildmarke AQUARI CRUISE von Burghart Lell (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Tessin  TI (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.01.2022

Bildmarke 775478

Details zur Marke AQUARI CRUISE ((fig.))

Gesuch Nr.

00917/2022

Bildmarke

AQUARI CRUISE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.01.2022

Hinterlegungs­datum

21.01.2022

Eintragsänderung

24.01.2022

Ablauf Schutzfrist

21.01.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

39, 41, 43

Inhaber

Burghart Lell
Via Antonietti 17a
6900 Paradiso CH
 

Vertreter

Anwaltskanzlei Schwarz
Neumarkt 17, Postfach
8042 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 39

Veranstaltung von Kreuzfahrten; Transportdienstleistungen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.

Klasse 41

Unterhaltung; kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag AQUARI CRUISE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 775478 gehört zu der Bildmarke «-» von Burghart Lell. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 775478 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. August 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 775478 gehört dem Inhaber Burghart Lell Via Antonietti 17a, 6900 Paradiso CH. Burghart Lell wird vertreten durch Anwaltskanzlei Schwarz Neumarkt 17, Postfach, 8042 Zürich CH.


Marke AQUARI CRUISE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AQUARI CRUISE ((fig.)), eingetragen durch Burghart Lell, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.