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Bildmarke M SEIT 1897 von Brauerei H. Müller AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.01.2022

Bildmarke 775314

Details zur Marke M SEIT 1897 ((fig.))

Gesuch Nr.

00742/2022

Bildmarke

M SEIT 1897 ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

20.01.2022

Hinterlegungs­datum

18.01.2022

Eintragsänderung

20.01.2022

Ablauf Schutzfrist

18.01.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

43

Inhaber

Brauerei H. Müller AG
Dynamostrasse 8
5400 Baden CH
 

Vertreter

Binder Rechtsanwälte KLG
Langhaus 3
5401 Baden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen; Dienstleistungen von Hotels, Bars und Restaurants; Catering; Servieren von Getränken in Kleinstbrauereien; Servieren von Getränken in Brauereikneipen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag M SEIT 1897 ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 775314 gehört zu der Bildmarke «-» von Brauerei H. Müller AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 775314 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Januar 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 775314 gehört dem Inhaber Brauerei H. Müller AG Dynamostrasse 8, 5400 Baden CH. Brauerei H. Müller AG wird vertreten durch Binder Rechtsanwälte KLG Langhaus 3, 5401 Baden CH.


Marke M SEIT 1897 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke M SEIT 1897 ((fig.)), eingetragen durch Brauerei H. Müller AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.