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Wortmarke Tête du Géant von Domaine Tête du Géant SA - ... 774410


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.12.2021



Details zur Marke Tête du Géant

Gesuch Nr.

12182/2021

Wortmarke

Tête du Géant

Eintrag ins Markenregister

30.12.2021

Hinterlegungs­datum

06.08.2021

Eintragsänderung

30.12.2021

Ablauf Schutzfrist

06.08.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

33, 43

Inhaber

Domaine Tête du Géant SA
Bahnhofstrasse 3
3970 Salgesch CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere), Weine, Schnaps, Aperitifs, Liköre, Spirituosen.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen; Sommelier-Leistungen für die Beratung von Weinen und zu Speisen passenden Weinen; Erteilen von Auskünften über Weinmerkmale (Verpflegung).

Zusammenfassung zum Markeneintrag Tête du Géant

Markeneintragung: Die Markennummer 774410 gehört zu der Wortmarke «Tête du Géant » von Domaine Tête du Géant SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 774410 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Dezember 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 774410 gehört dem Inhaber Domaine Tête du Géant SA Bahnhofstrasse 3, 3970 Salgesch CH. Domaine Tête du Géant SA wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke Tête du Géant mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Tête du Géant , eingetragen durch Domaine Tête du Géant SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.