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Bildmarke MyOva von BrighterLife Health Ltd ...


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.12.2021

Bildmarke 774334

Details zur Marke MyOva ((fig.))

Gesuch Nr.

08368/2021

Bildmarke

MyOva ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.12.2021

Hinterlegungs­datum

22.12.2021

Eintragsänderung

28.12.2021

Ablauf Schutzfrist

22.12.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

BrighterLife Health Ltd
80-83 Long Lane
EC1A 9ET London GB
 

Vertreter

Law & Tech s.r.o.
Rooseveltova 809/22
04001 Košice SK

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Erzeugnisse; Kräuterheilmittel; Nahrungszusätze und -ergänzungsmittel; diätetische Nahrungsergänzungsmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Nahrungsergänzungsmittel aus Vitaminen; pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel; funktionelle Nahrungsmittel zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel; Vitamin- und mineralische Nahrungsmittelergänzungsstoffe; Vitaminzusätze.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MyOva ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 774334 gehört zu der Bildmarke «-» von BrighterLife Health Ltd. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 774334 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Dezember 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 774334 gehört dem Inhaber BrighterLife Health Ltd 80-83 Long Lane, EC1A 9ET London GB. BrighterLife Health Ltd wird vertreten durch Law & Tech s.r.o. Rooseveltova 809/22, 04001 Košice SK.


Marke MyOva ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MyOva ((fig.)), eingetragen durch BrighterLife Health Ltd, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.