Details zur Marke CiTea ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
05469/2021
Bildmarke
CiTea ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
29.11.2021
Hinterlegungsdatum
07.04.2021
Eintragsänderung
29.11.2021
Ablauf Schutzfrist
07.04.2031
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
21, 30, 32, 35, 43
Inhaber
Eichbühlstrasse 17
8004 Zürich CH
Vertreter
Universitätstrasse 65
8006 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 21
Becher; Trinkhalme.
Klasse 30
Getränke auf der Basis von Tee; Tee mit zugesetzten farbigen Kügelchen (bubble tea); Teegetränke mit Milch; Eistee; Kaffeegetränke; Kakao; Kaffee-Ersatz; Speiseeis; Tapioka.
Klasse 32
Alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; kohlensäurehaltige Wässer; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Klasse 35
Dienstleistungen des Einzel- oder Grosshandels jeweils im Bereich Lebensmittel und Getränke; Beratung in Bezug zur Führung von Franchisebetrieben.
Klasse 43
Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Take-away-Verpflegung mit Speisen und Getränken.
Zusammenfassung zum Markeneintrag CiTea ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 772964 gehört zu der Bildmarke «-» von Sven von Matt. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 772964 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. November 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 772964 gehört dem Inhaber Sven von Matt Eichbühlstrasse 17, 8004 Zürich CH. Sven von Matt wird vertreten durch Willimann & Donghi Rechtsanwälte Universitätstrasse 65, 8006 Zürich CH.
Marke CiTea ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke CiTea ((fig.)), eingetragen durch Sven von Matt, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)
