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Wortmarke BYLAND.LAW von Christoph Byland - Markeneintrag ... 771811


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.11.2021



Details zur Marke BYLAND.LAW

Gesuch Nr.

16252/2021

Wortmarke

BYLAND.LAW

Eintrag ins Markenregister

08.11.2021

Hinterlegungs­datum

04.11.2021

Eintragsänderung

08.11.2021

Ablauf Schutzfrist

04.11.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 45

Inhaber

Christoph Byland
Technoparkstrasse 1
8005 Zürich CH
 

Vertreter

BYLAND.LAW
Technoparkstrasse 1
8005 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Herunterladbare elektronische Daten und Publikationen; herunterladbare elektronische Bücher.

Klasse 16

Publikationen; Druckerzeugnisse; Photographien.

Klasse 45

Juristische Dienstleistungen; Rechtsberatung und -vertretung; Verwaltung von Urheberrechten; Beratung in Fragen gewerblicher Schutzrechte; Zurverfügungstellen von juristischen Gutachten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BYLAND.LAW

Markeneintragung: Die Markennummer 771811 gehört zu der Wortmarke «BYLAND.LAW» von Christoph Byland. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 771811 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. November 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 771811 gehört dem Inhaber Christoph Byland Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich CH. Christoph Byland wird vertreten durch BYLAND.LAW Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich CH.


Marke BYLAND.LAW mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BYLAND.LAW, eingetragen durch Christoph Byland, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.