Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke Neuseeland und Südsee vom Spezialisten. knechtreisen ((fig.)) von Knecht Holding AG

Neuseeland und Südsee vom Spezialisten. knechtreisen ... (770490)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 770490

Details zur Marke Neuseeland und Südsee vom Spezialisten. knechtreisen ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

07300/2021

Bildmarke

Neuseeland und Südsee vom Spezialisten. knechtreisen ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

08.10.2021

Hinterlegungs­datum

06.05.2021

Ablauf Schutzfrist

06.05.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 39, 43

Inhaber

Knecht Holding AG
Lindenstrasse 4
8832 Wollerau CH

Zusammenfassung zum Markeneintrag Neuseeland und Südsee vom Spezialisten. knechtreisen ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 770490 gehört zu der Bildmarke «Neuseeland und Südsee vom Spezialisten. knechtreisen ((fig.))» von Knecht Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 770490 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 770490 gehört dem Inhaber Knecht Holding AG Lindenstrasse 4, 8832 Wollerau CH. Der Inhaber Knecht Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Neuseeland und Südsee vom Spezialisten. knechtreisen ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Neuseeland und Südsee vom Spezialisten. knechtreisen ((fig.)), eingetragen durch Knecht Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.