Details zur Marke Neuseeland und Südsee vom Spezialisten. knechtreisen ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
07300/2021
Bildmarke
Neuseeland und Südsee vom Spezialisten. knechtreisen ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
08.10.2021
Hinterlegungsdatum
06.05.2021
Eintragsänderung
08.10.2021
Ablauf Schutzfrist
06.05.2031
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
16, 39, 43
Inhaber
Lindenstrasse 4
8832 Wollerau CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 16
Druckereierzeugnisse; Kataloge zur Verwendung im Zusammenhang mit Reisedienstleistungen.
Klasse 39
Veranstaltung, Vermittlung, Organisation, Reservation und Buchung von Reisen sowie von Transportdienstleistungen; Veranstaltung von Stadt-, Museums- und Betriebsbesichtigungen; Reisebegleitung.
Klasse 43
Erbringung, Vermittlung, Organisation, Reservation und Buchung von Unterkunfts- und Verpflegungsdienstleistungen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Neuseeland und Südsee vom Spezialisten. knechtreisen ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 770490 gehört zu der Bildmarke «-» von Knecht Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 770490 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. November 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 770490 gehört dem Inhaber Knecht Holding AG Lindenstrasse 4, 8832 Wollerau CH. Der Inhaber Knecht Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Neuseeland und Südsee vom Spezialisten. knechtreisen ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Neuseeland und Südsee vom Spezialisten. knechtreisen ((fig.)), eingetragen durch Knecht Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.