Details zur Marke GÄRNLOZÄRN ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
18427/2020
Bildmarke
GÄRNLOZÄRN ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
07.10.2021
Hinterlegungsdatum
22.12.2020
Eintragsänderung
07.10.2021
Ablauf Schutzfrist
22.12.2030
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
31, 35, 43
Farbanspruch
Weiss, blau.
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 31
Rohe und nicht verarbeitete Erzeugnisse aus Landwirtschaft, Gartenbau, Aquakultur und Forstwirtschaft; rohe und nicht verarbeitete Samenkörner und Sämereien; frisches Obst und Gemüse, frische Kräuter; natürliche Pflanzen und Blumen; Zwiebeln, Setzlinge und Samenkörner als Pflanzgut; lebende Tiere; Futtermittel und Getränke für Tiere; Malz; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.
Klasse 43
Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag GÄRNLOZÄRN ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 770427 gehört zu der Bildmarke «-» von Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 770427 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Oktober 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 770427 gehört dem Inhaber Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband Schellenrain 5, 6210 Sursee CH. Der Inhaber Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke GÄRNLOZÄRN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke GÄRNLOZÄRN ((fig.)), eingetragen durch Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
LU (Kanton Markeninhaber)
