Home  »  Meldung vom 20.09.2021  »  Marke SUPAEYE von Richter Pharma AG

Wortmarke SUPAEYE von Richter Pharma AG - Markeneintrag Nr. 769550


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.09.2021



Details zur Marke SUPAEYE

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

05600/2021

Wortmarke

SUPAEYE

Eintrag ins Markenregister

19.09.2021

Hinterlegungs­datum

09.04.2021

Eintragsänderung

19.09.2021

Ablauf Schutzfrist

09.04.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Richter Pharma AG
Feldgasse 19
4600 Wels AT
 

Vertreter

ABP Patent Network AG
Othmarstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Nahrungsergänzungsstoffe; Nahrungsergänzungsmittel; Diätetische Nahrungsergänzungsstoffe; pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel; Nahrungsergänzungsgetränke; Medizinische Nahrungsergänzungsstoffe; Nicht medizinische Nahrungsergänzungsmittel; pharmazeutische Erzeugnisse; pharmazeutische Präparate.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SUPAEYE

Markeneintragung: Die Markennummer 769550 gehört zu der Wortmarke «SUPAEYE» von Richter Pharma AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 769550 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 769550 gehört dem Inhaber Richter Pharma AG Feldgasse 19, 4600 Wels AT. Richter Pharma AG wird vertreten durch ABP Patent Network AG Othmarstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke SUPAEYE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SUPAEYE, eingetragen durch Richter Pharma AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.