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Wortmarke LANDSKNECHT von Amédée Mathier - Markeneintrag Nr. 768771


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.09.2021



Details zur Marke LANDSKNECHT

Gesuch Nr.

04326/2021

Wortmarke

LANDSKNECHT

Eintrag ins Markenregister

02.09.2021

Hinterlegungs­datum

18.03.2021

Eintragsänderung

02.09.2021

Ablauf Schutzfrist

18.03.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 33, 43

Inhaber

Amédée Mathier
Rennweg 50
8001 Zürich CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Drucksachen, nicht zum Thema Landsknecht.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere), Weine, Schnaps, Aperitifs, Liköre, Spirituosen.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen; Sommelier-Leistungen für die Beratung von Weinen und zu Speisen passenden Weinen; Erteilen von Auskünften über Weinmerkmale (Verpflegung).

Zusammenfassung zum Markeneintrag LANDSKNECHT

Markeneintragung: Die Markennummer 768771 gehört zu der Wortmarke «LANDSKNECHT» von Amédée Mathier. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 768771 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. September 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 768771 gehört dem Inhaber Amédée Mathier Rennweg 50, 8001 Zürich CH. Amédée Mathier wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke LANDSKNECHT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LANDSKNECHT, eingetragen durch Amédée Mathier, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.