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Bildmarke Wirtschaftsforum THURGAU von Galledia Event AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 21.06.2021

Bildmarke 765614

Details zur Marke Wirtschaftsforum THURGAU ((fig.))

Gesuch Nr.

14898/2020

Bildmarke

Wirtschaftsforum THURGAU ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

21.06.2021

Hinterlegungs­datum

21.10.2020

Eintragsänderung

21.06.2021

Ablauf Schutzfrist

21.10.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Farbanspruch

Blau.

Inhaber

Galledia Event AG
Hafnerwisenstrasse 1
9442 Berneck CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Organisation und Durchführung von Galaveranstaltungen und andern gesellschaftlichen Anlässen (Events), nämlich von kulturellen und/oder sportlichen Veranstaltungen oder von solchen mit Unterhaltungscharakter sowie von Wettbewerben (einschliesslich Verleihung von Preisen).

Zusammenfassung zum Markeneintrag Wirtschaftsforum THURGAU ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 765614 gehört zu der Bildmarke «-» von Galledia Event AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 765614 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Juli 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 765614 gehört dem Inhaber Galledia Event AG Hafnerwisenstrasse 1, 9442 Berneck CH. Der Inhaber Galledia Event AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Wirtschaftsforum THURGAU ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Wirtschaftsforum THURGAU ((fig.)), eingetragen durch Galledia Event AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.