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Wortmarke JURA REVITO von JURA Management AG - ... 763390


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.05.2021



Details zur Marke JURA REVITO

Gesuch Nr.

14001/2020

Wortmarke

JURA REVITO

Eintrag ins Markenregister

07.05.2021

Hinterlegungs­datum

05.10.2020

Eintragsänderung

07.05.2021

Ablauf Schutzfrist

05.10.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19

Inhaber

JURA Management AG
Zurlindeninsel 1
5000 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Betonverschalungselemente aus Metall; Metallarmierungen für Beton; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Klasse 19

Beton; gebrauchsfertiger Beton; Baumaterialien aus Beton; Betonbauteile; Betonwände; Betonverschalungselemente, nicht aus Metall; Zement; Zementmischungen; Platten aus Zement; Kies; Kieselerde (Quarz); Kalk; Kalkstein; Mörtel; gemischter Mörtel; Klebemörtel für Bauzwecke; Sand (ausgenommen Formsand); Sandstein; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.



Zusammenfassung zum Markeneintrag JURA REVITO

Markeneintragung: Die Markennummer 763390 gehört zu der Wortmarke «JURA REVITO» von JURA Management AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 763390 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Juni 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 763390 gehört dem Inhaber JURA Management AG Zurlindeninsel 1, 5000 Aarau CH. Der Inhaber JURA Management AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke JURA REVITO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke JURA REVITO, eingetragen durch JURA Management AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.