Home  »  Meldung vom 10.05.2021  »  Marke MANU TURA von Bastian Sarott

Wortmarke MANU TURA von Bastian Sarott - Markeneintrag Nr. 763382


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke MANU TURA

Gesuch Nr.

17085/2020

Wortmarke

MANU TURA

Eintrag ins Markenregister

07.05.2021

Hinterlegungs­datum

07.05.2021

Ablauf Schutzfrist

07.05.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 24, 35

Inhaber

Bastian Sarott
Herman-Greulich-Strasse 48
8004 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Apparate, Geräte und Gegenstände für die sexuelle Aktivität; Hilfsmittel für die sexuelle Stimulierung für Erwachsene; künstliche Penisse (Hilfsmittel zur sexuellen Stimulation für Erwachsene); künstliche Vaginas (Hilfsmittel zur sexuellen Stimulation für Erwachsene); Lustkugeln (Hilfsmittel zur sexuellen Stimulation für Erwachsene); Sexspielzeug; Vibratoren (Hilfsmittel für die sexuelle Stimulierung für Erwachsene).

Klasse 24

Textilhandtücher; Textiltaschentücher; Tücher (Laken).

Klasse 35

Einzelhandel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MANU TURA

Markeneintragung: Die Markennummer 763382 gehört zu der Wortmarke «MANU TURA» von Bastian Sarott. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 763382 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Mai 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 763382 gehört dem Inhaber Bastian Sarott Herman-Greulich-Strasse 48, 8004 Zürich CH. Der Inhaber Bastian Sarott hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MANU TURA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MANU TURA, eingetragen durch Bastian Sarott, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.