Details zur Marke SCHWEIZER GEWÜRZ-SOMMELIER
Marken Nr.
Gesuch Nr.
02954/2021
Wortmarke
SCHWEIZER GEWÜRZ-SOMMELIER
Eintrag ins Markenregister
26.03.2021
Hinterlegungsdatum
24.02.2021
Eintragsänderung
26.03.2021
Ablauf Schutzfrist
24.02.2031
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 41, 42, 43
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; alle vorgenannten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.
Klasse 41
Unterhaltung; alle vorgenannten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse-, Entwicklungs- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software; alle vorgenannten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.
Klasse 43
Beherbergung von Gästen; alle vorgenannten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.
Zusammenfassung zum Markeneintrag SCHWEIZER GEWÜRZ-SOMMELIER
Markeneintragung: Die Markennummer 761471 gehört zu der Wortmarke «SCHWEIZER GEWÜRZ-SOMMELIER» von GastroSuisse. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 761471 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. März 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 761471 gehört dem Inhaber GastroSuisse Blumenfeldstrasse 20, 8046 Zürich CH. Der Inhaber GastroSuisse hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke SCHWEIZER GEWÜRZ-SOMMELIER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke SCHWEIZER GEWÜRZ-SOMMELIER, eingetragen durch GastroSuisse, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)