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Bildmarke wunderkarten von Bonnyprints GmbH ...


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.03.2021

Bildmarke 760377

Details zur Marke wunderkarten ((fig.))

Gesuch Nr.

07662/2020

Bildmarke

wunderkarten ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

08.03.2021

Hinterlegungs­datum

04.06.2020

Eintragsänderung

08.03.2021

Ablauf Schutzfrist

04.06.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 35, 38, 40, 42

Farbanspruch

Grün.

Inhaber

Bonnyprints GmbH
Blücherstr. 22
10961 Berlin DE
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Fotos in Form von Negativen, Diapositiven; Computerprogramme und -software zur Bildbearbeitung.

Klasse 16

Fotografien; Fotos in Form von Papierfotos; Papier, Pappe (Karton), Fotokalender, Fotobücher und Fotoleinwände (soweit in Klasse 16 enthalten); Alben, Bilder, Kalender, Broschüren, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie sonstige Druckereierzeugnisse; Poster, Bildkarten, Abzieh- und Aufklebebilder; Schreibwaren.

Klasse 35

Dateienverwaltung mittels Computer, Werbung und Marketing; Onlinewerbung in einem Computernetzwerk; Vermietung von Werbeflächen, auch im Internet (Bannerexchange); Werbung im Internet für Dritte; Büroarbeiten; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung.

Klasse 38

Telekommunikation; Bereitstellung von Portalen im Internet; Bereitstellung des Zugriffs auf ein globales Computernetz zum Herunterladen von Computersoftware, Computerprogrammen und Informationen; Bereitstellung des Zugriffs auf und elektronische Übermittlung von Informationen und Nachrichten aller Art in Bild und Ton im Internet; Vermietung von Telekommunikationseinrichtungen und Telekommunikationskanälen, insbesondere für die Bestellung von Karten; Vermietung von Zugriffsmöglichkeiten und Zugriffszeiten im Internet; elektronische Übertragung von Bildern und Bilddaten für Dritte; Bereitstellen des Zugangs zu Webseiten.

Klasse 40

Dienstleistungen eines Fotolabors, nämlich Entwicklung von Fotos und Filmen, Erstellung von fotografischen Abzügen, auch im Internet, Vervielfältigung (Kopieren) von belichteten Filmen und Fotografien, Filmbearbeitung; Druckarbeiten; Drucken, Gravieren und sonstige Aufbringung von Bilddaten auf Waren; Fotosatzarbeiten; Bilderrahmung.

Klasse 42

Dienstleistungen eines Grafikdesigners; elektronische Datenspeicherung; technische und/oder EDV-Beratung zur Gestaltung von gedruckten oder elektronischen Publikationen (Informatiker-Dienstleistung); Gestaltung von Internetseiten; Erstellen von Software für elektronische Publikationen; Softwareberatung, Installation, Wartung und Aktualisierung von Software; Erstellen von Programmen für Datenverarbeitung; Vermietung von Software; Speicherung von Webseiten für Dritte (Webhosting); Design von Homepages; digitale Bildbearbeitung Grafikerdienstleistung); Zurverfügungstellen von Software zur Bildbearbeitung; Bereitstellung von Plattformen im Internet; Hosting von Datenbanken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag wunderkarten ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 760377 gehört zu der Bildmarke «-» von Bonnyprints GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 760377 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. April 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 760377 gehört dem Inhaber Bonnyprints GmbH Blücherstr. 22, 10961 Berlin DE. Bonnyprints GmbH wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke wunderkarten ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke wunderkarten ((fig.)), eingetragen durch Bonnyprints GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.