Home  »  Meldung vom 11.02.2021  »  Marke PIT LANE von Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

Wortmarke PIT LANE von Bayerische Motoren Werke ... 759180


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.02.2021



Details zur Marke PIT LANE

Gesuch Nr.

13009/2020

Wortmarke

PIT LANE

Eintrag ins Markenregister

10.02.2021

Hinterlegungs­datum

17.09.2020

Eintragsänderung

10.02.2021

Ablauf Schutzfrist

17.09.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

12

Inhaber

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Petuelring 130
80809 München DE
 

Vertreter

Kasser Schlosser avocats
Avenue de la Gare 5
1003 Lausanne CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Fahrzeuge; Motorräder; Fahrräder; Apparate zur Beförderung auf dem Land; Antriebe für Landfahrzeuge; Motoren für Landfahrzeuge; Teile und Zubehör für Fahrzeuge.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PIT LANE

Markeneintragung: Die Markennummer 759180 gehört zu der Wortmarke «PIT LANE» von Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 759180 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Februar 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 759180 gehört dem Inhaber Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Petuelring 130, 80809 München DE. Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft wird vertreten durch Kasser Schlosser avocats Avenue de la Gare 5, 1003 Lausanne CH.


Marke PIT LANE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PIT LANE, eingetragen durch Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.