Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke universitäre altersmedizin felix platter ((fig.)) von Felix Platter-Spital

universitäre altersmedizin felix platter ((fig.)) (757997)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 757997

Details zur Marke universitäre altersmedizin felix platter ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

17790/2020

Bildmarke

universitäre altersmedizin felix platter ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.01.2021

Hinterlegungs­datum

14.12.2020

Ablauf Schutzfrist

14.12.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

44

Inhaber

Felix Platter-Spital
Burgfelderstrasse 101
4002 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag universitäre altersmedizin felix platter ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 757997 gehört zu der Bildmarke «universitäre altersmedizin felix platter ((fig.))» von Felix Platter-Spital. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 757997 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 757997 gehört dem Inhaber Felix Platter-Spital Burgfelderstrasse 101, 4002 Basel CH. Der Inhaber Felix Platter-Spital hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke universitäre altersmedizin felix platter ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke universitäre altersmedizin felix platter ((fig.)), eingetragen durch Felix Platter-Spital, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.