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Bildmarke Stadt Biel Ville de Bienne von Stadt Biel/Bienne ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.12.2020

Bildmarke 756658

Details zur Marke Stadt Biel Ville de Bienne ((fig.))

Gesuch Nr.

07284/2020

Bildmarke

Stadt Biel Ville de Bienne ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.12.2020

Hinterlegungs­datum

02.06.2020

Eintragsänderung

16.12.2020

Ablauf Schutzfrist

02.06.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 42

Inhaber

Stadt Biel/Bienne
Mühlebrücke 5
2502 Biel/bienne CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

35: Layoutgestaltung für Werbezwecke schweizerischer Herkunft.; 41: Layoutgestaltung ausser für Werbezwecke; Layoutgestaltung, ausgenommen für Werbezwecke; alle vorgenannten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.; 42: Webseitengestaltung; Innen- und Aussengestaltung (Design) von Gebäuden; Gestaltung von Homepages und Internetseiten; alle vorgenannten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Stadt Biel Ville de Bienne ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 756658 gehört zu der Bildmarke «-» von Stadt Biel/Bienne. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 756658 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Dezember 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 756658 gehört dem Inhaber Stadt Biel/Bienne Mühlebrücke 5, 2502 Biel/bienne CH. Der Inhaber Stadt Biel/Bienne hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Stadt Biel Ville de Bienne ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Stadt Biel Ville de Bienne ((fig.)), eingetragen durch Stadt Biel/Bienne, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.