Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke KEY NOTE investing beyond mainstream ((fig.)) von Peter Heim

KEY NOTE investing beyond mainstream ((fig.)) (756405)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 756405

Details zur Marke KEY NOTE investing beyond mainstream ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

15254/2020

Bildmarke

KEY NOTE investing beyond mainstream ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.12.2020

Hinterlegungs­datum

04.12.2020

Ablauf Schutzfrist

04.12.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 36, 38

Inhaber

Peter Heim
Pfalzgasse 3
8001 Zürich CH
 

Vertreter

Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte
Schwäntenmos 14
8126 Zumikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag KEY NOTE investing beyond mainstream ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 756405 gehört zu der Bildmarke «KEY NOTE investing beyond mainstream ((fig.))» von Peter Heim. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 756405 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 756405 gehört dem Inhaber Peter Heim Pfalzgasse 3, 8001 Zürich CH. Peter Heim wird vertreten durch Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte Schwäntenmos 14, 8126 Zumikon CH.


Marke KEY NOTE investing beyond mainstream ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KEY NOTE investing beyond mainstream ((fig.)), eingetragen durch Peter Heim, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.