Home  »  Meldung vom 20.09.2025  »  Marke R REINHARD ADVISORY ((fig.)) von Reinhard Advisory AG

R REINHARD ADVISORY ((fig.)) (756286)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 756286

Details zur Marke R REINHARD ADVISORY ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

10712/2020

Bildmarke

R REINHARD ADVISORY ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.12.2020

Hinterlegungs­datum

30.07.2020

Ablauf Schutzfrist

30.07.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 44

Inhaber

Reinhard Advisory AG
Kyburgstrasse 9
3600 Thun CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag R REINHARD ADVISORY ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 756286 gehört zu der Bildmarke «R REINHARD ADVISORY ((fig.))» von Reinhard Advisory AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 756286 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 756286 gehört dem Inhaber Reinhard Advisory AG Kyburgstrasse 9, 3600 Thun CH. Reinhard Advisory AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke R REINHARD ADVISORY ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke R REINHARD ADVISORY ((fig.)), eingetragen durch Reinhard Advisory AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.