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Bildmarke ZU BESUCH BEI FREUNDEN von Astenis AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Nidwalden  NW (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.11.2020

Bildmarke 755827

Details zur Marke ZU BESUCH BEI FREUNDEN ((fig.))

Gesuch Nr.

07367/2020

Bildmarke

ZU BESUCH BEI FREUNDEN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.11.2020

Hinterlegungs­datum

28.05.2020

Eintragsänderung

30.11.2020

Ablauf Schutzfrist

28.05.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 43

Inhaber

Astenis AG
Rieden 1
6370 Stans CH
 

Vertreter

Patentanwalt Koelliker GmbH
Bahnhofstrasse 11
6210 Sursee CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ZU BESUCH BEI FREUNDEN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 755827 gehört zu der Bildmarke «-» von Astenis AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 755827 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. November 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 755827 gehört dem Inhaber Astenis AG Rieden 1, 6370 Stans CH. Astenis AG wird vertreten durch Patentanwalt Koelliker GmbH Bahnhofstrasse 11, 6210 Sursee CH.


Marke ZU BESUCH BEI FREUNDEN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ZU BESUCH BEI FREUNDEN ((fig.)), eingetragen durch Astenis AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.