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Bildmarke Zahnarztzentrum Kirchenfeld von Dr. Luisa ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.11.2020

Bildmarke 755242

Details zur Marke Zahnarztzentrum Kirchenfeld ((fig.))

Gesuch Nr.

14682/2019

Bildmarke

Zahnarztzentrum Kirchenfeld ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.11.2020

Hinterlegungs­datum

09.11.2020

Eintragsänderung

18.11.2020

Ablauf Schutzfrist

09.11.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

44

Inhaber

Dr. Luisa Schmid-Messerli
Thunstrasse 2
3006 Bern CH
 

Vertreter

Schmid Rechtsanwälte
Bahnhofstrasse 106
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 44

Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; land-, garten- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen; alle vorgenannten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Zahnarztzentrum Kirchenfeld ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 755242 gehört zu der Bildmarke «-» von Dr. Luisa Schmid-Messerli. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 755242 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. November 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 755242 gehört dem Inhaber Dr. Luisa Schmid-Messerli Thunstrasse 2, 3006 Bern CH. Dr. Luisa Schmid-Messerli wird vertreten durch Schmid Rechtsanwälte Bahnhofstrasse 106, 8021 Zürich CH.


Marke Zahnarztzentrum Kirchenfeld ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Zahnarztzentrum Kirchenfeld ((fig.)), eingetragen durch Dr. Luisa Schmid-Messerli, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.