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Wortmarke Perla von riposa AG - Markeneintrag Nr. 753442


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Glarus  GL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.10.2020



Details zur Marke Perla

Gesuch Nr.

04365/2020

Wortmarke

Perla

Eintrag ins Markenregister

14.10.2020

Hinterlegungs­datum

29.03.2020

Eintragsänderung

14.10.2020

Ablauf Schutzfrist

29.03.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

20, 22, 24

Inhaber

riposa AG
Bahnhofstrasse 33
8865 Bilten CH
 

Vertreter

RA Andrea Silvio Mathis
Basteiplatz 7
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 20

Möbel, Betten (Möbel), Bettgestelle aus Holz, Matratzen, Kopfteile für Betten, Lattenroste (Bestandteile von Betten), Betten aus Holz, Bettzeug, ausgenommen Bettwäsche.

Klasse 22

Federn für Bettzeug, Baumwollwatte für Bettzeug (Polsterfüllmaterial).

Klasse 24

Bettdecken, Matratzenüberzüge, Bezüge für Federbetten, Steppdecken aus Textilien, Tagesdecken für Betten, Bettwäsche.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Perla

Markeneintragung: Die Markennummer 753442 gehört zu der Wortmarke «Perla» von riposa AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 753442 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Oktober 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 753442 gehört dem Inhaber riposa AG Bahnhofstrasse 33, 8865 Bilten CH. riposa AG wird vertreten durch RA Andrea Silvio Mathis Basteiplatz 7, 8001 Zürich CH.


Marke Perla mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Perla, eingetragen durch riposa AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.