Details zur Marke ROCKSTAR-CAFE ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
15505/2019
Bildmarke
ROCKSTAR-CAFE ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
27.08.2020
Hinterlegungsdatum
25.11.2019
Eintragsänderung
27.08.2020
Ablauf Schutzfrist
25.11.2029
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
30, 32, 33, 43
Inhaber
Hauptstrasse 72
9434 Au SG CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 30
Kaffee, Tee, Kakao.
Klasse 32
Biere; alkoholfreie Getränke; kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Klasse 33
Alkoholische Getränke, ausgenommen Bier; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Klasse 43
Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Betrieb von Restaurants, Bars und Cocktail-Bars; Betrieb von Hotels, Restaurants und Cafés; Catering.
Zusammenfassung zum Markeneintrag ROCKSTAR-CAFE ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 751311 gehört zu der Bildmarke «-» von Salvatore Zafarana. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 751311 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. August 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 751311 gehört dem Inhaber Salvatore Zafarana Hauptstrasse 72, 9434 Au SG CH. Der Inhaber Salvatore Zafarana hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke ROCKSTAR-CAFE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke ROCKSTAR-CAFE ((fig.)), eingetragen durch Salvatore Zafarana, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
SG (Kanton Markeninhaber)
