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Bildmarke Swiss BLUES AWARD + von Verein Blues Festival ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.08.2020

Bildmarke 751289

Details zur Marke Swiss BLUES AWARD + ((fig.))

Gesuch Nr.

02570/2020

Bildmarke

Swiss BLUES AWARD + ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.08.2020

Hinterlegungs­datum

25.02.2020

Eintragsänderung

27.08.2020

Ablauf Schutzfrist

25.02.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Farbanspruch

Gelb.

Inhaber

Verein Blues Festival Basel BFB
Kasernenstrasse 68
4410 Liestal CH
 

Vertreter

Waldmann Petitpierre
Gerbergasse 1
4001 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Veranstaltung, Durchführung und Organisation von Konzerten; alle vorgenannten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Swiss BLUES AWARD + ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 751289 gehört zu der Bildmarke «-» von Verein Blues Festival Basel BFB. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 751289 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. August 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 751289 gehört dem Inhaber Verein Blues Festival Basel BFB Kasernenstrasse 68, 4410 Liestal CH. Verein Blues Festival Basel BFB wird vertreten durch Waldmann Petitpierre Gerbergasse 1, 4001 Basel CH.


Marke Swiss BLUES AWARD + ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Swiss BLUES AWARD + ((fig.)), eingetragen durch Verein Blues Festival Basel BFB, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.