Home  »  Meldung vom 27.07.2020  »  Marke Syndya von InSphero AG

Wortmarke Syndya von InSphero AG - Markeneintrag Nr. 750056


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.07.2020



Details zur Marke Syndya

Gesuch Nr.

10330/2020

Wortmarke

Syndya

Eintrag ins Markenregister

24.07.2020

Hinterlegungs­datum

22.07.2020

Eintragsänderung

24.07.2020

Ablauf Schutzfrist

22.07.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

InSphero AG
Wagistrasse 27A
8952 Schlieren CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische und veterinärmedizinische Präparate; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babykost; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Syndya

Markeneintragung: Die Markennummer 750056 gehört zu der Wortmarke «Syndya» von InSphero AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 750056 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Juli 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 750056 gehört dem Inhaber InSphero AG Wagistrasse 27A, 8952 Schlieren CH. Der Inhaber InSphero AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Syndya mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Syndya, eingetragen durch InSphero AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.