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Bildmarke RACLETTEUR VALAISAN von Reinhard Vogel ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.07.2020

Bildmarke 749218

Details zur Marke RACLETTEUR VALAISAN ((fig.))

Gesuch Nr.

16787/2019

Bildmarke

RACLETTEUR VALAISAN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.07.2020

Hinterlegungs­datum

18.12.2019

Eintragsänderung

07.07.2020

Ablauf Schutzfrist

18.12.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 43

Farbanspruch

Rot, schwarz, weiss.

Inhaber

Reinhard Vogel
Sonnhalde 23
3904 Naters CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten [Gelees], Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch, Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung «Raclette du Valais», Butter, Joghurt und andere Milchprodukte (ausgenommen Käse); Speiseöle und -fette; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen; alle vorgenannten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RACLETTEUR VALAISAN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 749218 gehört zu der Bildmarke «-» von Reinhard Vogel. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 749218 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Juli 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 749218 gehört dem Inhaber Reinhard Vogel Sonnhalde 23, 3904 Naters CH. Der Inhaber Reinhard Vogel hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke RACLETTEUR VALAISAN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RACLETTEUR VALAISAN ((fig.)), eingetragen durch Reinhard Vogel, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.