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Wortmarke V-ELEMENTS von Velopa AG - Markeneintrag Nr. 748563


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.06.2020



Details zur Marke V-ELEMENTS

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

01738/2020

Wortmarke

V-ELEMENTS

Eintrag ins Markenregister

19.06.2020

Hinterlegungs­datum

10.02.2020

Eintragsänderung

19.06.2020

Ablauf Schutzfrist

10.02.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 12, 19, 20

Inhaber

Velopa AG
Limmatstrasse 2
8957 Spreitenbach CH
 

Vertreter

Troesch Scheidegger Werner AG
Schwäntenmos 14
8126 Zumikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Metallabsperrungen für die Fussgängerverkehrskontrolle; Dächer aus Metall; Unwetterunterstände aus Metall; Behälter aus Metall.

Klasse 12

Fahrradständer.

Klasse 19

Pfosten, nicht aus Metall; Dächer, nicht aus Metall.

Klasse 20

Möbel; Gartenmöbel; Sitzmöbel; Bänke (Möbel); Behälter, nicht aus Metall, für kommerzielle Zwecke.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag V-ELEMENTS

Markeneintragung: Die Markennummer 748563 gehört zu der Wortmarke «V-ELEMENTS» von Velopa AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 748563 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Juni 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 748563 gehört dem Inhaber Velopa AG Limmatstrasse 2, 8957 Spreitenbach CH. Velopa AG wird vertreten durch Troesch Scheidegger Werner AG Schwäntenmos 14, 8126 Zumikon CH.


Marke V-ELEMENTS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke V-ELEMENTS, eingetragen durch Velopa AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.