Home  »  Meldung vom 13.08.2020  »  KELEDY KLD von Kaibo Chen

Bildmarke KELEDY KLD von Kaibo Chen (Markenregister)


Land des Markeninhabers: China  CN (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.06.2020

Bildmarke 748210

Details zur Marke KELEDY KLD ((fig.))

Gesuch Nr.

07047/2020

Bildmarke

KELEDY KLD ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.06.2020

Hinterlegungs­datum

22.05.2020

Eintragsänderung

11.06.2020

Ablauf Schutzfrist

22.05.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Inhaber

Kaibo Chen
No. 61, Alley 8, Xizhai Tianxiawei, Xinan Village, Xinan, Airport Economic Zone
522000 Jieyang, Guangdong CN
 

Vertreter

euromaier AG
Berglihöh 3
8725 Ernetschwil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Legierungen aus Edelmetall; rohe oder teilweise bearbeitete Edelmetalle; Schmuckschatullen; Schmuckanhänger; Armbanduhren; Zifferblätter für Uhren; Uhrenarmbänder; Präsentationsschatullen für Uhren; Uhrwerke; Uhren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KELEDY KLD ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 748210 gehört zu der Bildmarke «-» von Kaibo Chen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 748210 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. August 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 748210 gehört dem Inhaber Kaibo Chen No. 61, Alley 8, Xizhai Tianxiawei, Xinan Village, Xinan, Airport Economic Zone, 522000 Jieyang, Guangdong CN. Kaibo Chen wird vertreten durch euromaier AG Berglihöh 3, 8725 Ernetschwil CH.


Marke KELEDY KLD ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KELEDY KLD ((fig.)), eingetragen durch Kaibo Chen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.