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Wortmarke Goinside von Cavelti AG - Markeneintrag Nr. 746551


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.05.2020



Details zur Marke Goinside

Gesuch Nr.

14883/2019

Wortmarke

Goinside

Eintrag ins Markenregister

07.05.2020

Hinterlegungs­datum

11.11.2019

Eintragsänderung

07.05.2020

Ablauf Schutzfrist

11.11.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 41

Inhaber

Cavelti AG
Wilerstrasse 73
9200 Gossau CH
 

Vertreter

Kernbrand AG
Teufener Strasse 11
9000 St.gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, so weit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke.

Klasse 35

Werbung.

Klasse 41

Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Goinside

Markeneintragung: Die Markennummer 746551 gehört zu der Wortmarke «Goinside» von Cavelti AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 746551 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Mai 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 746551 gehört dem Inhaber Cavelti AG Wilerstrasse 73, 9200 Gossau CH. Cavelti AG wird vertreten durch Kernbrand AG Teufener Strasse 11, 9000 St.gallen CH.


Marke Goinside mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Goinside, eingetragen durch Cavelti AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.