Home  »  Meldung vom 20.09.2025  »  Marke P PARTYLAND Where fun parties begin ((fig.)) von Partyland Europe Ltd

P PARTYLAND Where fun parties begin ((fig.)) (745983)


Land des Markeninhabers: Malta  MT (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 745983

Details zur Marke P PARTYLAND Where fun parties begin ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

15391/2019

Bildmarke

P PARTYLAND Where fun parties begin ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.04.2020

Hinterlegungs­datum

21.11.2019

Ablauf Schutzfrist

21.11.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 21, 28

Inhaber

Partyland Europe Ltd
29 ST MARY STREET
Birkirkara MT
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag P PARTYLAND Where fun parties begin ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 745983 gehört zu der Bildmarke «P PARTYLAND Where fun parties begin ((fig.))» von Partyland Europe Ltd. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 745983 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 745983 gehört dem Inhaber Partyland Europe Ltd 29 ST MARY STREET, Birkirkara MT. Partyland Europe Ltd wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke P PARTYLAND Where fun parties begin ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke P PARTYLAND Where fun parties begin ((fig.)), eingetragen durch Partyland Europe Ltd, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.