Home  »  Meldung vom 19.07.2022  »  Marke EDWARDS CARDIOBAND von Edwards Lifesciences Innovation (Israel) Ltd.

Wortmarke EDWARDS CARDIOBAND von Edwards Lifesciences ... 745683


Land des Markeninhabers: Israel  IL (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.04.2020



Details zur Marke EDWARDS CARDIOBAND

Gesuch Nr.

14184/2019

Wortmarke

EDWARDS CARDIOBAND

Eintrag ins Markenregister

16.04.2020

Hinterlegungs­datum

08.04.2020

Eintragsänderung

16.04.2020

Ablauf Schutzfrist

08.04.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Inhaber

Edwards Lifesciences Innovation (Israel) Ltd.
3 Ariel Sharon Avenue
Or Yehuda, 60376 IL
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Medizinische Geräte für minimal-invasive Eingriffe; Teile und Zubehör für die vorgenannten Waren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag EDWARDS CARDIOBAND

Markeneintragung: Die Markennummer 745683 gehört zu der Wortmarke «EDWARDS CARDIOBAND» von Edwards Lifesciences Innovation (Israel) Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 745683 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Juli 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 745683 gehört dem Inhaber Edwards Lifesciences Innovation (Israel) Ltd. 3 Ariel Sharon Avenue, Or Yehuda, 60376 IL. Edwards Lifesciences Innovation (Israel) Ltd. wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke EDWARDS CARDIOBAND mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke EDWARDS CARDIOBAND, eingetragen durch Edwards Lifesciences Innovation (Israel) Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.