Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke eSteuern.BS Kanton Basel-Stadt ((fig.)) von Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt

eSteuern.BS Kanton Basel-Stadt ((fig.)) (745530)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 745530

Details zur Marke eSteuern.BS Kanton Basel-Stadt ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

10692/2019

Bildmarke

eSteuern.BS Kanton Basel-Stadt ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.04.2020

Hinterlegungs­datum

30.03.2020

Ablauf Schutzfrist

30.03.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 38

Inhaber

Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt
Fischmarkt 10
4001 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag eSteuern.BS Kanton Basel-Stadt ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 745530 gehört zu der Bildmarke «eSteuern.BS Kanton Basel-Stadt ((fig.))» von Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 745530 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 745530 gehört dem Inhaber Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt Fischmarkt 10, 4001 Basel CH. Der Inhaber Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke eSteuern.BS Kanton Basel-Stadt ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke eSteuern.BS Kanton Basel-Stadt ((fig.)), eingetragen durch Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.