Home  »  Meldung vom 24.03.2020  »  Marke Zapiano von activ music GmbH

Wortmarke Zapiano von activ music GmbH - Markeneintrag Nr. 744695


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.03.2020



Details zur Marke Zapiano

Gesuch Nr.

11117/2019

Wortmarke

Zapiano

Eintrag ins Markenregister

23.03.2020

Hinterlegungs­datum

23.08.2019

Eintragsänderung

23.03.2020

Ablauf Schutzfrist

23.08.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

15, 41

Inhaber

activ music GmbH
Langächerstrasse 10
8907 Wettswil CH
 

Vertreter

Dr. Michael Hunziker
Schärer Rechtsanwälte, Hintere Bahnhofstrasse 6
5001 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 15

Musikinstrumente; Musikzubehör, namentlich Gurte für Musikinstrumente, Musikinstrumentenständer und Tragetaschen für Musikinstrumente.

Klasse 41

Musikunterricht; Ausbildung, Erziehung und Unterricht; Organisation und Durchführung von Konferenzen, Ausstellungen und Wettbewerben.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Zapiano

Markeneintragung: Die Markennummer 744695 gehört zu der Wortmarke «Zapiano» von activ music GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 744695 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. März 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 744695 gehört dem Inhaber activ music GmbH Langächerstrasse 10, 8907 Wettswil CH. activ music GmbH wird vertreten durch Dr. Michael Hunziker Schärer Rechtsanwälte, Hintere Bahnhofstrasse 6, 5001 Aarau CH.


Marke Zapiano mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Zapiano, eingetragen durch activ music GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.